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Informationen für Eigentümer von Nebenwohnungen

Posted byEsens News 20. März 202021. April 2020

Sehr geehrte Besitzerin einer Nebenwohnung,

Sehr geehrter Besitzer einer Nebenwohnung,

 

 

aufgrund der aktuellen Lage müssen viele Beschränkungen im öffentlichen Bereich vorgenommen werden. Wir möchten sie als Besitzer einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) auf folgende aktuelle Einschränkungen gemäß Allgemeinverfügung 14/2020 des Landkreises Wittmund aufmerksam machen:

Die Nutzung einer im Landkreis Wittmund gelegenen Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) ist untersagt. Hierzu zählt auch der kurzfristige Aufenthalt.

Ebenfalls ist die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses untersagt, die bzw. das nicht als erster Wohnsitz im Sinne des Bundesmeldegesetztes geführt ist. Hierzu zählt auch der kurzfristige Aufenthalt.

Hiervon ausgenommen sind die Nutzungen aus u.a. zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Personen, die sich bereits in einer der oben genannten Wohnungen/Häuser im Gebiet des Landkreises Wittmund befinden, haben ihre Rückreise unverzüglich vorzunehmen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Mittwoch, den 06. Mai 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

 

Den Text der Allgemeinverfügung 14/2020 (Weitere Einschränkungen vom Land Niedersachsen erlassen) in voller Länge finden sie unter:

www.landkreis-wittmund.de

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die genannten Beschränkungen zu befolgen sind. Dies dient Ihrem und aller Menschen Schutz.

 

Falls sie Fragen zur Nutzung Ihrer Nebenwohnung haben, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Wittmund:

Bürgertelefon: 04462/867000

E-Mail: koordinierungsgruppe@lk.wittmund.de

Posted byEsens News20. März 202021. April 2020Posted inAllgemein

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