Nov 25

Die Samtgemeindeverwaltung bittet darum, vorab Termine zu vereinbaren

Die stark steigende Zahl an Corona-Neuinfektionen stellt die Verwaltung der Samtgemeinde Esens auch weiterhin vor große Herausforderungen. Um die Arbeitsfähigkeit der Samtgemeindeverwaltung unter bestehenden Bedingungen zu gewährleisten, ist die Schließung der Verwaltungsgebäude für den öffentlichen Kundenverkehr erforderlich.

Die Verwaltungsgebäude Am Markt 2 (historisches Rathaus) und am Schafmarkt (Bauamt und Stabsstelle Planen) bleiben ab dem 29.11.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dennoch stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung für Anfragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den bekannten Dienstzeiten zur Verfügung. Allerdings wird darum  gebeten, sich hierzu möglichst auf dem telefonischen Wege oder per Email mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung zu setzen. Die Samtgemeinde Esens bitte darum, nur zur Erledigung unaufschiebbarer Anliegen in die Rathäuser zu kommen und zu prüfen, ob die Anliegen eventuell auch telefonisch oder per E-Mail geklärt werden können. Für dringende, nicht aufschiebbare  Angelegenheiten sowie für eventuell notwendig gehaltene persönliche  Antragstellungen in den verschiedenen Bereichen werden jeweils Termine vergeben, die vorab telefonisch oder per Mail mit den jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vereinbart werden können.

Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher die Pflicht haben, eine Mund-Nase-Bedeckung mitzubringen und anzulegen. Im Übrigen gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.