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Bürger können ihre Anliegen telefonisch oder per Email vorbringen und sollten Termine vereinbaren l Maskenpflicht für Besucher

Posted byEsens News 4. Mai 20205. Mai 2020

Die in der ganzen Dimension und Dynamik schlecht vorhersehbare Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland stellt die Verwaltung der Samtgemeinde Esens auch weiterhin vor große Herausforderungen. Um die Arbeitsfähigkeit der Samtgemeindeverwaltung unter bestehenden Kontaktverboten zu gewährleisten, ist die Schließung der Verwaltungsgebäude für den öffentlichen Kundenverkehr erforderlich.

 

Zunächst bleiben die Verwaltungsgebäude Am Markt 2 (historisches Rathaus) und am Schafmarkt (Bauamt und Stabsstelle Planen) weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Dennoch stehen die Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung für Anfragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den bekannten Dienstzeiten zur Verfügung. Allerdings wird darum  gebeten, sich hierzu möglichst auf dem telefonischen Wege oder per Email mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung zu setzen.  Für dringende, nicht aufschiebbare  Angelegenheiten sowie für eventuell notwendig gehaltene persönliche  Antragstellungen in den verschiedenen Bereichen werden jeweils Termine vergeben, die vorab telefonisch oder per Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern vereinbart werden können.

Die Samtgemeindeverwaltung hat überdies bis auf weiteres angeordnet, dass Besucher die Pflicht haben, eine Mund-Nase-Bedeckung mitzubringen und anzulegen.

 

Posted byEsens News4. Mai 20205. Mai 2020Posted inAllgemein

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